Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ritter Technologie GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Ritter Technologie GmbH, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen (nachfolgend „wir“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

(2) Gelten für bestimmte Leistungen gesonderte Vertragsbedingungen, insbesondere für Online-Plattformen und Software as a Service sowie für Wartungs-, Service- oder Rechenzentrumsleistungen, gehen diese vor.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in ihrer Kenntnis vorbehaltlos liefern.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung oder Bestätigung in Textform maßgeblich.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An verbindliche Angebote halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(2) Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Maßgeblich für Umfang und Preis ist die Auftragsbestätigung.

(3) Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie sind keine Garantien.

§ 3 Preise

Unsere Preise gelten ab Lager Oberhausen zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Die Frist beginnt nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten und Eingang vereinbarter Anzahlungen.

(2) Werden wir trotz Abschluss eines entsprechenden Deckungsgeschäfts von unseren Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, ohne dass wir dies zu vertreten haben, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Ist die Lieferung dauerhaft nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen.

(3) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretene Ereignisse (insbesondere Krieg, behördliche Anordnungen, Handelsbeschränkungen, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.

(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 5 Gefahrübergang und Annahmeverzug

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernommen haben.

(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir die Ware auf seine Kosten und Gefahr einlagern, auch bei Dritten. Als Lagerkosten berechnen wir pauschal 1 % des Nettopreises je angefangenem Monat, höchstens 25 Euro je Monat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; der Nachweis höherer Kosten bleibt uns vorbehalten.

(3) Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können wir pauschal 15 % des Nettopreises verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden sowie Mengen- und Falschlieferungen sind uns innerhalb einer Woche nach Ablieferung in Textform anzuzeigen, verborgene Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung.

(2) Transportschäden sind zusätzlich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

§ 7 Mängelansprüche

(1) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Rückgriffsansprüchen nach § 445a BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 9.

(3) Zur Nacherfüllung sendet der Kunde die beanstandete Ware mit einer Fehlerbeschreibung, der Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins an die Ritter Technologie GmbH, Customer Service, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Liegt ein Mangel vor, tragen wir die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten. Stellt sich ein Mängelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn er erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.

(4) Vor der Einsendung sichert der Kunde auf der Ware gespeicherte Daten. Für den Verlust von Daten haften wir, außer in den Fällen des § 9 Abs. 1, nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Keine Mängel sind natürlicher Verschleiß, insbesondere von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien (z. B. Akkus, Toner), sowie Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Handhabung, Eingriffe Dritter oder die Nichtbeachtung unserer Betriebs- und Wartungsanweisungen, soweit der Mangel hierauf beruht.

(6) Mängelansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Erwirbt der Kunde Alleineigentum, überträgt er uns bereits jetzt Miteigentum in diesem Verhältnis und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.

(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an uns ab. Er bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware weist der Kunde auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Zahlung

(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen werden elektronisch gestellt, gegenüber öffentlichen Auftraggebern im jeweils geforderten Format (z. B. XRechnung).

(2) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 288, 289 BGB.

(4) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, können wir ausstehende Lieferungen nach § 321 BGB nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ausführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 11 Abtretung

Der Kunde kann Forderungen gegen uns nur mit unserer Zustimmung abtreten. Wir erteilen die Zustimmung, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse nachweist, dass unser Interesse am Abtretungsverbot überwiegt. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 12 Software

(1) Soweit Software zum Lieferumfang gehört, erhält der Kunde ein einfaches Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Die Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG, insbesondere zur Anfertigung einer Sicherungskopie, bleiben unberührt.

(2) Der Kunde darf dauerhaft überlassene Software nur zusammen mit dem Nutzungsrecht und unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung an Dritte weitergeben.

(3) Für Software anderer Hersteller gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen, auf die wir im Angebot hinweisen.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Der Kunde behandelt alle ihm im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen bekannt werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Ritter Technologie GmbH erkennbar sind, vertraulich. Er verwendet sie nur zur Durchführung des Vertrags und gibt sie nicht an Dritte weiter.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Kunden bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Sie besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 14 Export und Sanktionen

(1) Unsere Waren und Leistungen können dem deutschen, europäischen und US-amerikanischen Exportkontroll- und Sanktionsrecht unterliegen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vorschriften und die Einholung erforderlicher Genehmigungen bei Weitergabe oder Ausfuhr selbst verantwortlich.

(2) Die Ausfuhr in Staaten außerhalb der Europäischen Union bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Waren nicht unter Verstoß gegen Sanktionen der Europäischen Union weiterzugeben oder auszuführen, insbesondere nicht nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung dort. Ein Verstoß berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag und zu Schadensersatz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist Oberhausen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberhausen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 29.09.2026